In der Ausbildungszeit selbst versichern

Versicherungstipp

Wenn junge Menschen nach der Schule eine Berufsausbildung beginnen, ändert sich auch ihre Versicherungssituation. Während Schülerinnen und Schüler sowie Studierende grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr über die Familienkrankenversicherung der Eltern abgesichert sind, müssen Auszubildende

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