Brückenteilzeit ohne große Wirkung

Die Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit verkürzen und dann zur Vollzeitstelle zurückkehren - das Brückenteilzeitgesetz macht es seit Januar 2019 möglich. Die aktuelle Randstad-ifo-Personalleiterbefragung zeigt jedoch, dass die Regelung bisher bei lediglich einem Drittel der Unternehmen zum Einsatz kommt

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